Hinweise zur Winterausrüstung
Stand 2006 |
Schneeketten
Jeder, der vorhat, in den
Wintermonaten in die Berge zu fahren, sollte
auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, ein Paar
Schneeketten mitzuführen. Damit kommt man in aller Regel
bei Schnee und Eis auch
dann noch weiter, wenn auch die Winterreifen versagen. |
Schneeketten gibt es entweder
zu kaufen oder bei Automobilclubs zu mieten,
was sich immer dann anbietet, wenn man nur selten in schneereiche,
bergige Landschaften fährt. |
Generell müssen Schneeketten überall
dort angelegt werden, wo ein Schild darauf hinweist.
Auch Fahrer von Allradfahrzeugen haben dann auf mindestens
einer Antriebsache Ketten aufzuziehen.
Es kann aber für
bestimmte Straßenabschnitte durch straßenpolizeiliche
Anordnung eine Winterreifenpflicht verfügt werden (erkennbar
durch Zusatztafel an Verkehrszeichen wie z.B. "Winterausrüstung
erforderlich"). In diesem Fall ist das Befahren des
Straßenabschnittes nur mit einer entsprechenden Ausrüstung
(Winterreifen) zulässig.
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Vorgaben einiger
Alpenländer |
Schweiz |
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht
gibt es in der Schweiz nicht, diese werden jedoch empfohlen.
Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs
ist, haftet bei einem Unfall zu einem erheblichen Teil mit.
Auch in der Schweiz kann die Benutzung von Schneeketten (an mindestens
zwei Antriebsrädern der gleichen Achse) vorgeschrieben sein.
Auch Allradfahrzeuge sind von der Kettenpflicht dann nicht befreit.
Ausnahme: Im Kanton Graubünden dürfen allradangetriebene
Fahrzeuge die wichtigsten Straßen in die Wintersportgebiete
auch ohne Schneeketten befahren.
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Italien |
Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen
können Winterreifen für einzelne Streckenabschnitte
kurzfristig vorgeschrieben sein.
Für die Benutzung
von Schneeketten gibt es keine besonderen Vorschriften.
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Österreich |
Eine generelle Winterreifenpflicht
gibt es nicht. Allerdings kann das Fahren mit Winterreifen für
stark verschneite Bergstraßen angeordnet werden. Winterreifen (oder Ganzjahresreifen mit
der Kennung M+S) müssen dann eine Profiltiefe von mindestens
vier Millimeter haben. Auf die Winterreifenpflicht weist in der
Regel ein Durchfahr-Verbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen
Fahrzeuge mit Winterausrüstung" hin.
Eine Schneekettenpflicht wird durch ein entsprechendes Verkehrszeichen
angezeigt. Schneeketten müssen auf den Antriebsrädern
des Fahrzeugs angebracht werden. Bei Allradfahrzeugen sind Ketten
auf mindestens zwei Antriebsräder zu montieren.
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Frankreich |
Auf Gebirgsstraßen müssen
Winterreifen benutzt werden, wenn entsprechende Schilder darauf
hinweisen.
Verkehrszeichen können
auf diesen Straßen auch das Anlegen von Ketten signalisieren.
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Deutschland |
In Deutschland sind Winterreifen
noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber:
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechlicher
Vorschriften wurde zum 01.05.2006 durch § 2 Abs. 3 a StVO
geregelt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst
sein muss. Bei Fahrten mit Sommerreifen kann es daher versicherungsrechtliche
Probleme geben, insbesondere in der Vollkaskoversicherung.
Generell müssen
Schneeketten überall dort angelegt werden, wo ein Schild
darauf hinweist. Auch Fahrer von Allradfahrzeugen haben dann
auf mindestens einer Antriebsachse Ketten aufzuziehen. |
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